Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Friedrich Schröder – Inh. Martin Lange e.Kfm. vom 13. Dezember 2011

§ 1  Allgemeines
1.1.  Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2.  Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.3.  Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4.  Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2  Angebot, Auftrag, Angebotsunterlagen
2.1.  Unsere Angebote, Prospekte, Preislisten sind grundsätzlich freibleibend, sie stellen keine verbindlichen Angebote dar. Unsere Informationsseiten, Angaben zu technischen Daten, Zeichnungen und Beschreibungen sowie Leistungs-, Maß-, Gewichts-, und Farbangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit diese nicht Gegenstand eines verbindlichen Angebotes sind. Darüber hinaus behalten wir uns Konstruktions- und Formänderungen, sowie Verbesserungen des Liefergegenstandes während der Lieferzeit vor, wenn diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Abweichungen in Maß, Inhalt, Gewicht und Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.
2.2.  Aufträge unseres Kunden, mündliche oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen, werden durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3.  Sofern wir gegenüber dem Besteller ein als ausdrücklich verbindlich bezeichnetes Angebot abgegeben haben, halten wir uns hieran einen Monat gebunden.
2.4.  Ist die Bestellung ein Angebot gemäß § 145 BGB, können wir dies innerhalb eines Monats annehmen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn wir das Angebot nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt haben.
2.5.  Soweit unsere Auftragsbestätigung nichts Abweichendes enthält, werden die dem Angebot zugrundeliegenden Einzelheiten Bestandteil des Auftrags. Nachträgliche Änderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmungen. Der Kunde trägt die hieraus entstehenden Mehrkosten.
2.6.  An Abbildungen Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die von uns als "vertraulich" gekennzeichnet wurden. Die Aushändigung an Dritte darf ausschließlich mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen.

§ 3  Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
3.1. Ist der Kunde Verbraucher steht diesem bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Danach hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Schriftform (z.B. als Brief, E-Mail, Telefax), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Firma Friedrich Schröder, Inh. Martin Lange e. Kfm., Manteuffelstr. 95, 10997 Berlin.
3.2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde die Rücksendekosten. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit deren Empfang.

§ 4  Eigentumsvorbehalt
4.1.  Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung und dem Vertrage vor.
4.2.  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Rücktritt vom Vertrage ist hierin nicht zu sehen.
4.3.  Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung des Liefergegenstandes unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel des Liefergegenstandes sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.4.  Der Unternehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Unternehmer verpflichtet sich, im Fall der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes an Dritte einen Eigentumsvorbehalt am Liefergegenstand bis zur Begleichung sämtlicher Zahlungen aus der Lieferung zu vereinbaren. Er tritt uns bereits heute alle Forderungen in Höhe des fakturierten Endbetrages (einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Unternehmer nach deren Abtretung ermächtigt. Hiervon unberührt bleiben wir berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. In diesem Falle können wir verlangen, dass der Unternehmer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Macht der Unternehmer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Unternehmer und uns vereinbarten Lieferpreis für die Vorbehaltsware zu.
4.5.  Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

§ 5  Preise / Zahlungsbedingungen
5.1.  Unsere Preise werden jeweils zuzüglich des gültigen Mehrwertsteuersatzes in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Unsere Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und verstehen sich ab Werk ohne Verpackung und Transport und Anfuhrkosten. Diese Kosten werden gesondert gemäß unserer Preisangaben berechnet.
5.2.  Erhöhen sich unsere Kosten nach Beauftragung und Vertragsschluss durch Änderung von Tarifgehältern oder /und der Preise unserer Zulieferer, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis im gleichen Verhältnis zu ändern. Auf Verlangen werden wir unserem Besteller die entsprechenden Nachweise vorlegen.
5.3.  Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig. Sie werden stets auf die älteste noch offenstehende Rechnung verrechnet. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.4.  Kommt ein Unternehmer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Bei einem Verbraucher betragen die Verzugszinsen 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
5.5.  Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurden. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu.

§ 6  Gefahrenübergang
6.1.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
6.2.  Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über. Bei Anlieferung der Sache an eine andere Anschrift als die des Kunden, ist die Anwesenheit des Kunden erforderlich.
6.3.  Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe an den Kunden über. Sofern es der Kunde wünscht, werden wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung absichern.
6.4.  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 7  Gewährleistung
7.1.  Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel des Liefergegenstandes zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.2.  Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
7.3.  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.4.  Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.5.  Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterer Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7.6.  Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Lieferung der Ware; dies gilt nicht soweit es sich um Baumaterialien handelt. 
7.7.  Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

§ 8  Haftungsbeschränkungen
8.1.  Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
8.2.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8.3.  Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 9  Datenschutz
9.1.  Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Besteller erhaltenen Daten, unabhängig ob wir sie vom Besteller selbst oder von einem Dritten erhalten haben, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz, dass personenbezogene Daten über den Besteller mittels EDV gespeichert und weiter verarbeitet werden.

§ 10  Schlussbestimmungen
10.1.  Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als Gerichtsstand.
10.2.  Zu einer Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unser Kunde nur berechtigt, sofern diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt worden sind oder von uns unstrittig anerkannt wurden. Die gleichen Voraussetzungen gelten für die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte.
10.3.  Mündliche Nebenabreden werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
10.4.  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Ziel dieser Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.